Sex auf Balkon und Terrasse: Erlaubt oder verboten?

Der Sommer lädt direkt dazu ein: Heiße Tage und warme Nächte sind ideal für schnellen oder genüsslichen Sex auf dem Balkon oder der heimischen Terrasse. Aber ist das überhaupt erlaubt oder verboten? Muss man immer, wenn die Lust sich meldet, hinter verschlossene Türen gehen? Was es beim Sex auf dem Balkon zu beachten gilt und wie die Rechtslage in beliebten Urlaubsländern aussieht, beschreibt der folgende Artikel!

Sex auf Balkon oder Terrasse in Deutschland

Erlaubt ist, was gefällt? In Deutschland ist das nur teilweise der Fall. Prinzipiell darf man auf dem eigenen Balkon tun und lassen, was man möchte – solange kein Unbeteiligter davon negativ beeinflusst wird. Wer eine uneinsichtige Terrasse besitzt oder keine direkten Nachbarn hat, kann sich mit anderen nach Lust und Laune sexuell austoben.

Sobald aber Nachbarn, Passanten oder unbeteiligte Dienstleister mehr vom Liebesspiel mitbekommen und es als solches erkennen, ist die Rechtslage eindeutig: Nein, Sex auf Balkonen oder Terrassen ist nicht gestattet. Die deutschen Gerichte urteilen laut BGH: Es ist nur erlaubt, was den Wertvorstellungen einer toleranten Gesellschaft entspricht. Durch die Vorgänge auf dem Balkon darf sich niemand visuell und/oder akustisch gestört fühlen. Auch sich nackt zu sonnen kann bereits als öffentliches Ärgernis geahndet werden.

Schäferstündchen auf dem Balkon: Ruhestörung oder öffentliches Ärgernis?

Natürlich gibt es genug Möglichkeiten, Sex auf dem Balkon zu haben, ohne dass jemand anderes davon Kenntnis erlangt. Eine undurchsichtige Balkonbrüstung ist dabei sicherlich hilfreich. Sind die Sexgeräusche aber laut und eindeutig – vor allem nachts, wenn alle Laute weit zu hören sind – wird aus dem Sex rasch eine Ruhestörung. Ist der Akt selbst für andere sichtbar oder kommen Gerätschaften dabei zum Einsatz, die deutlich pornographisch sind, liegt die Erregung öffentlichen Ärgernisses vor.

Endlich Urlaub!

Wer sich aus Rücksicht auf seine Nachbarn daheim nicht draußen sexuell betätigt oder keine Wohnung mit Balkon besitzt, möchte es vielleicht im Urlaub krachen lassen. Dafür eignet sich am besten eine abgelegene Ferienhütte. Denn was deutsche Gesetze verbieten, ist in den meisten Urlaubsländern noch viel weniger erlaubt! Abseits vom Ballermann oder anderen touristischen Hochburgen, in denen Ruhestörung an der Tages- und Nachtordnung ist, sieht die Gesetzeslage teilweise empfindliche Strafen für sichtbare Unzucht auf dem Hotel-Balkon oder der Ferienhaus-Terrasse vor.

Balkonsex in Europa

Es gibt kein Land in der EU, dass Sex auf dem Balkon ausdrücklich erlaubt. Allerdings gibt es verschiedene Strafen:

  • In Spanien droht bei Balkonsex eine Geldstrafe.
  • In Italien kann es wegen Sex auf dem Balkon sogar zu Freiheitsentzug kommen.
  • In Griechenland ist bereits die gegenseitige Rückenmassage auf dem Balkon ein Grund für eine Verwarnung.
  • Sich nackt zu sonnen ist in allen südlichen Ländern nicht erlaubt.
  • Skandinavien, die Benelux-Länder oder Frankreich sind da im Einzelfall toleranter.

Sex auf den Balkonen der Welt

In den Ländern der arabischen Halbinsel oder in nordafrikanischen Staaten, die bei deutschen Touristen ebenfalls sehr beliebt sind, werden Verstöße gegen die öffentliche Ordnung sehr hart bestraft:

  • Nacktes Sonnenbaden führt in Dubai bereits zu einer Festnahme.
  • Sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit ziehen harte und empfindliche Verurteilungen nach sich.
  • Gute Nachrichten für Sadomasochisten: Eine Ohrfeige ist in der Öffentlichkeit der Emirate erlaubt.
  • In Thailand sind sexuelle Handlungen in der „Halb-Öffentlichkeit“ wie zum Beispiel auf dem Balkon dann erlaubt, wenn mindestens eine der beteiligten Personen gewerbliche Prostitution betreibt.

Natürlich besteht immer die Möglichkeit, dass es keinen Kläger gibt und die Nachbarn schmunzelnd oder mit leicht genervtem Augenrollen reagieren. Trotzdem sollte sich ein Liebesakt auf der Freifläche im rechtlichen und sozial verträglichen Rahmen bewegen, um Ärgernisse zu vermeiden.

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